Meistergründungsprämie NRW im Handwerk in Nordrhein Westfalen
Letztes Upate: 12.09.2016

Die Meistergründungsprämie ist ein Förderprogramm der LGH über die Handwerkskammer das durch Fördermittel des Europäischen Sozialfonds, kurz ESF gefördert wird. Es soll dem potentiellen Existenzgründer durch einen nicht rückzahlbaren Existenzgründungszuschuss in der Startphase der Existenzgründung helfen. Nachfolgend stelle ich Ihnen die wichtigsten Info´s zum Förderprogramm Meisterprämie in Nordrhein Westfalen über die Handwerkskammer vor.

Meistergründungsprämie NRW Handwerk HWK

Ziel Meistergründungsprämie NRW HWK – LGH

Was ist das Ziel der HWK mit dem Fördermittel?

Mit dem Fördermittel für Handwerksmeister wird die Existenzgründung eines Handwerksmeisters als Neugründung, Übernahme oder Beteiligung gefördert. Gerade Existenzgründer und junge Unternehmer in Nordrhein Westfalen profitieren davon und erhalten so den notwendigen Anschub zur Gründerfinanzierung.

Fördermittelzielgruppe Meistergründungsprämie NRW HWK – LGH

Wer ist die Zielgruppe für das Fördermittel Meistergründungsprämie NRW ?

Die Zielgruppe sind Meister im Handwerk die eine Existenzgründung in Nordrheinwestfalen durchführen und dabei erhöhten Finanzierungsbedarf haben. Mit dem Förderprogramm werden ausschließlich Handwerksmeister die bei der HWK angemeldet sind gefördert.

Fördermittelhöhe Meistergründungsprämie NRW HWK – LGH

Wie hoch ist die Förderung des Förderprogramm?

Die Höhe der Förderung des Förderprogramm Meistergründungsprämie ist unabhängig von der Art der Existenzgründung und ist als einmaliger Gründungszuschuss auf 7.500 € festgesetzt.

Fördermittelvorraussetzungen Meistergründungsprämie NRW HWK – LGH

Welche Vorrausetzungen müssen für den Erhalt des Fördermittel erfüllt sein?

  • Antragstellung für die Förderung durch den Existenzgründer vor der Gründung, Übernahme, Beteiligung
  • Existenzgründung durch einen Meister des Handwerk mit Anmeldung zur HWK
  • Finanzierungsvolumen von mindestens 15.000 €
  • Nachweis eines tragfähigen Gründungskonzeptes in Form eines Businessplan
  • Betriebswirtschaftliche Beratung durch eine Berater der HWK
  • Schaffung/ Sicherung einem oder mehreren sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsplätzen für die Dauer von 24 Monaten oder
  • mehrere Teilzeitarbeitsplätze die insgesamt einem Vollzeitarbeitsplatz entsprechen, ebenfalls für die Dauer von 24 Monaten oder
  • ein Ausbildungsplatz für die Dauer von 12 Monaten
  • Förderung nur bei der ersten Unternehmensgründung, Beteiligung oder Übernahme des Existenzgründer

Ablauf Fördermittel Antrag Meistergründungsprämie NRW HWK – LGH

Wie läuft die Förderung für das Förderprogramm in der Praxis ab?

Der Antrag zur Förderung ist vor der Gründung, Übernahme oder Beteiligung bei der jeweiligen Handwerkskammer (HWK) zu stellen. Bei der HWK prüft der zuständige betriebswirtschaftliche Berater das eingereichte Unternehmenskonzept und reicht den Antrag an die LGH weiter. Dem Antrag zur Förderung sind der Businessplan, Kopien des Meisterbriefes, der Handwerkskarte sowie bei Übernahmen, Gesellschaftsgründungen und Beteiligungen Kopien der entsprechenden Verträge beizufügen.

Die einmalige Förderung wird von der LGH ausgezahlt, sobald ihr gegenüber die Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit im Rahmen der Vollexistenz nachgewiesen wird.

Weiterführende Informationen zur Meistergründungsprämie finden Sie hier
Die Richtlinie ist befristet bis zum 31.12.2023.