Gründercoaching Deutschland (GCD) der KfW Bank

Das Förderprogramm wurde zum 01.01.2016 ersetzt durch die BAFA Beratung

Das Gründercoaching Deutschland (GCD) war ein bundesweites Förderprogramm der KfW Bank das durch Fördermittel des Europäischen Sozialfonds, kurz ESF gefördert wird. Es soll dem Existenzgründer (auch dem Gründer aus der Arbeitslosigkeit) durch einen Beratungszuschuss helfen, eine qualifizierte und passgenau Existenzgründungsberatung nach der Gründung zu nutzen. Nachfolgend stelle ich Ihnen die wichtigsten Info´s zum Förderprogramm KfW Gründercoaching Deutschland vor.

Gründercoaching Deutschland KfW Bank gefoerdert

Ziel Gründercoaching Deutschland (GCD) KfW

Was ist das Ziel der KfW Bank mit dem Fördermittel? Mit dem Fördermittel Gründercoaching Deutschland (GCD) der KfW Bank sollen Existenzgründer nach der Existenzgründung in der Phase der Existenzsicherung gezielt in Entwicklunsgfeldern gecoacht werden. Durch ausgewählte Massnahmen im Coaching können Defizite in allen Bereichen der Existenzgründung bearbeitet werden. Dazu zählen z.B. Fragestellung zur Finanzierung der Selbstständigkeit, Organisation, Leistungen, Produkt, Absatz, Risikomanagement, Marketing, Onlinemarketing, Weiterentwicklung des Businessplan, Massnahmen des Controlling etc. Kurz – die Chancen der Existenzgründung sollen durch das Fördermittel Coaching stark verbessert werden.

Fördermittelzielgruppe Gründercoaching Deutschland (GCD) KfW

Wer ist die Zielgruppe für das Fördermittel? Mit dem Fördermittel Gründercoaching Deutschland (GCD) der KfW Bank sollen Existenzgründer die durch Neugründung, Übernahme, Nachfolge oder Beteiligung eine Existenzgründung in Deutschland durchgeführt haben, gefördert werden innerhalb der ersten zwei Jahre (Achtung geändert seit 01.05.2015).

Fördermittelhöhe Gründercoaching Deutschland (GCD) KfW

Wie hoch ist die Förderung des Förderprogramm?

Förderung Existenzgründer in den alten Bundesländern

  • Geltungsbereich – Existenzgründer in den alten Bundesländern, Berlin und die Region Leipzig
  • Beratungszuschuss von 50% bis zu einer maximalen Bemessungsgrenze von 4.000,- € (Achtung geändert seit 01.05.2015, vorher 6.000,- €), bei einem maximalen Beratertagessatz von 800,- €.
  • Zeitraum für das Gründercoaching Deutschland – nach der Existenzgründung bis zum 2. Jahr nach der Gründung

Förderung Existenzgründer in den neuen Bundesländern

  • Geltungsbereich – Existenzgründer in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und die Region Leipzig)
  • Beratungszuschuss von 75% bis zu einer maximalen Bemessungsgrenze von 4.000,- € (Achtung geändert seit 01.05.2015, vorher 6.000,- €), bei einem maximalen Beratertagessatz von 800,- €.
  • Zeitraum für das Gründercoaching Deutschland – nach der Existenzgründung bis zum 2. Jahr nach der Gründung

Förderung Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit (bis 31.12.2013 gültig gewesen)

  • Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit – Bezieher von Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen oder sonstige Leistungen zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit)
  • Zeitraum der Förderung
    • im ersten Jahr nach der Gründung – Beratungszuschuss von 90% bis zu einer maximalen Bemessungsgrenze von 4.000,- €, bei einem maximalen Beratertagessatz von 800,- €.
    • im zweiten Jahr nach der Gründung – Beratungszuschuss ebenfalls in Höhe wie alle anderen Existenzgründer je nach Wohn- und Unternehmensstandort.

Fördermittelvorraussetzungen Gründercoaching Deutschland (GCD) KfW

Welche Vorrausetzungen müssen für den Erhalt des Fördermittel?

  • Existenzgründung durch Neugründung, Übernahme, Nachfolge oder Beteiligung in Deutschland
  • Wohnsitz des Existenzgründer in Deutschland
  • Gründercoaching innerhalb der ersten 2 Jahre nach der Gründung möglich
  • Antragstellung durch den Existenzgründer (Onlineantrag)
  • Bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit erhöhte Förderung bis zur vollständig kostenlosen Existenzgründungsberatung mit dem Fördermittel Gründercoaching Deutschland der KfW Bank möglich
  • Beratungsgespräch beim Regionalpartner der KfW Bank – in Niedersachsen bei der NBank, in Bremen beim RKW, in Berlin z.B. bei der IHK oder HWk Berlin
  • Gründungscoach muss akkreditierter Berater der KfW Bank Beraterbörse sein
  • Beratungsinhalte entsprechen den Richtlinien des KfW Gründercoaching Deutschland

Ablauf Fördermittel Antrag Gründercoaching Deutschland (GCD) KfW

Wie läuft die Förderung für das Förderprogramm in der Praxis ab?

Der Antrag für das Förderung Gründercoaching Deutschland muss vor dem Coachingbeginn gestellt werden. Der Antrag wird durch den Existenzgründer gestellt, in der Praxis mit Unterstützung des akkreditierten Gründungsberater, und bei dem Regionalpartner der KfW Bank eingereicht. Regionalpartner der KfW Bank sind für die Region Niedersachsen – Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Lüneburg und Osnabrück die Geschäftsstellen der NBank.

Der Existenzgründer führt beim Regionalpartner ein Beratungsgespräch durch, bei dem Informationen zu dem Fördermittel Gründercoaching gegeben werden und die Voraussetzungen zur Existenzgründungsberatung seitens der KfW Bank geprüft werden.

Erst nach der schriftlichen Zusage durch die KfW wird ein Coachingvertrag erstellt und unterschrieben. Das Coaching kann nun beginnen und muss innerhalb von 6 Monaten (bis Ende 2013 insgesamt 12 Monate) nach Bewilligung der KfW Bank abgeschlossen sein. Nach dem Gründercoaching erstellt der Gründungsberater den Coachingbericht und stellt die Rechnung an den Existenzgründer.

Der Existenzgründer begleicht nun entweder die vollständige Rechnung oder bei Vereinbarung einer Abtretungserklärung im Coachingvertrag, den Eigenanteil. Anschließend reicht der Existenzgründer die Rechnung des Gründungsberaters, den Coachingbericht, die Orginalrechnung, den Zahlungsnachweis, Verwendungsnachweis beim Regionalpartner der KfW Bank ein.

Die KfW Bank prüft nun alle Unterlagen und überweist nach Vorliegen aller Voraussetzungen für die Förderung den Zuschuss zu den Kosten des Gründercoaching in entsprechender Höhe entweder an den Existenzgründer oder an den Gründungsberater bei vorliegen einer Abtretungserklärung.

Weitere Informationen zum Download finden Sie hier – Merkblatt Beratungsförderung

Achtung: Das Gründercoaching Deutschland wurde mit Wirkung zum 01.05.2015 bis zum 31.12.2015 verlängert. Der Coachingzeitraum wurde ab dem 01.01.2014 auf 6 Monate gekürzt.