Meistergründungsprämie im Handwerk in Berlin
Die Meistergründungsprämie ist ein Förderprogramm der HWK das durch Fördermittel des Europäischen Sozialfonds, kurz ESF gefördert wird. Es soll dem potentiellen Existenzgründer durch einen nicht rückzahlbaren Existenzgründungszuschuss in der Startphase der Existenzgründung helfen. Nachfolgend stelle ich Ihnen die wichtigsten Info´s zum Förderprogramm Meisterprämie Berlin HWK vor.

Meistergründungsprämie Berlin für Meister im Handwerk - HWK

Ziel Meistergründungsprämie Berlin HWK

Was ist das Ziel der HWK mit dem Fördermittel Meistergründungsprämie Berlin ?

Mit dem Fördermittel für Handwerksmeister wird die Existenzgründung eines Handwerksmeisters als Neugründung, Übernahme oder Beteiligung gefördert. In einer zweiten Stufe der Förderung wird zusätzlich der Aufbau von Arbeitsplätzen gefördert. Gerade Existenzgründer und junge Unternehmer in Berlin profitieren davon und erhalten so den notwendigen Anschub zur Gründerfinanzierung.

Fördermittelzielgruppe Meistergründungsprämie Berlin HWK

Wer ist die Zielgruppe für das Fördermittel Meistergründungsprämie Berlin ?

Die Zielgruppe sind Meister im Handwerk die eine Existenzgründung in Berlin durchführen und dabei erhöhten Finanzierungsbedarf haben. Mit dem Förderprogramm werden ausschließlich Handwerksmeister die bei der HWK angemeldet sind, maximal bis zu drei Jahre nach bestandener Meisterprüfung gefördert.

Fördermittelhöhe Meistergründungsprämie Berlin HWK

Wie hoch ist die Förderung des Förderprogramm bei der HWK ?

  • Stufe 1: einmaliger Zuschuss zur Unternehmensgründung als sog. Meistergründungsprämie (Basisförderung) in Höhe von 7.000 €
  • Stufe 2: einmaliger Zuschuss nach 3 Jahren der Unternehmensgründung als Meisterprämie (Arbeitsplatzförderung) in Höhe von 5.000 €
  • Insgesamt kann der Existenzgründer einen Zuschuss zur Existenzgründung in Höhe von 12.000 € erhalten

Fördermittelvoraussetzungen Meistergründungsprämie Berlin HWK

Welche Vorrausetzungen müssen für den Erhalt des Fördermittel Meistergründungsprämie Berlin erfüllt sein ?

  • Antrag für die Förderung durch den Existenzgründer vor der Gründung, Übernahme, Beteiligung für die Basisförderung
  • Beteiligungen sind förderfähig im Sinne des Förderprogramm ab einer Beteiligungsquote von mind. 30% mit Sperrminorität
  • der Antrag durch den Existenzgründer ist innerhalb der ersten 6 Monate nach der 3 Jahresfrist zu stellen – Arbeitsplatzförderung
  • Existenzgründung durch einen Meister des Handwerk mit Anmeldung zur HWK
  • Es darf keine weitere Haupt- oder Nebentätigkeit als Selbstständiger oder Unselbstständiger neben dem Handwerksbetrieb angenommen werden
  • Der Handwerksbetrieb muss mindestens 3 Jahre im Standort Berlin bestehen
    Schaffung/ Sicherung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen (mindestens einem)

    • ein Vollzeitarbeitsplatz für die Dauer von 12 Monaten oder
    • mehrere Teilzeitarbeitsplätze (mindestens 50% der Vollzeit) die in Summe einem Vollzeitarbeitsplatz entsprechen, ebenfalls für die Dauer von 12 Monaten oder
    • ein Ausbildungsplatz für die Dauer von 12 Monaten
    • nur bei der ersten Unternehmensgründung, Beteiligung oder Übernahme des Handwerksmeisters

Ablauf Fördermittel Antrag Meistergründungsprämie Berlin HWK

Wie läuft die Förderung für das Förderprogramm Meistergründungsprämie Berlin der HWK in der Praxis ab ?

Der Antrag zur Förderung ist vor der Gründung, Übernahme oder Beteiligung bei der Handwerkskammer (HWK) zu stellen. Bei der HWK prüft der zuständige betriebswirtschaftliche Berater das eingereichte Unternehmenskonzept. Dem Antrag zur Förderung sind der Businessplan, Kopien des Meisterbriefes, der Handwerkskarte sowie bei Übernahmen, Gesellschaftsgründungen und Beteiligungen Kopien der entsprechenden Verträge beizufügen.

Die einmalige Förderung wird von der HWK ausgezahlt, sobald ihr gegenüber die Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit im Rahmen der Vollexistenz nachgewiesen wird.