Hinweis: Die Personalentwicklungsberatung der NBank wurde ersatzlos gestrichen  (Stand: 2015)

Personalentwicklungsberatung NBank – Unternehmen und Mitarbeiter weiter entwickeln

Die Personalentwicklungsberatung ist ein Förderprogramm der NBank in Niedersachsen das durch Fördermittel des Europäischen Sozialfonds, kurz ESF gefördert wird. Es soll dem Existenzgründer, Unternehmer und auch Freiberufler durch einen Beratungszuschuss helfen, eine zielorientierte  Beratung zur Personalentwicklung zu nutzen. Nachfolgend stelle ich Ihnen die wichtigsten Info´s zum Förderprogramm  Personalentwicklungsberatung der NBank vor.

PersonalentwicklungsberatungZiel Personalentwicklungsberatung NBank

Was ist das Ziel der NBank mit dem Fördermittel?

Die geförderte Beratung zur Personalentwicklung soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Standort in Niedersachsen helfen, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Personalentwicklunsgkonzepte sollen helfen Lösungen für Probleme in der Personalentwicklung zu finden und praktisch umzusetzen.

Dabei liegt der Schwerpunkt darauf die Mitarbeiter effektiv auf die gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen im Unternehmen und dem Arbeitsmarkt vorzubereiten. Der Bedarf an betrieblichen Weiterbildungsmassnahmen wird systematisch erfasst und dient als Grundlage zur Erarbeitung eines betrieblichen Personalentwicklungskonzept. Zusätzlich zur Umsetzung der Weiterbildung und Implementierung der Aufbauqualifikationen in den Betriebsablauf, werden Qualifizierungsmassnahmen für Mitarbeiter begleitet.

Fördermittelzielgruppe Personalentwicklungsberatung NBank

Wer ist die Zielgruppe für das Fördermittel?

Existenzgründer, Unternehmer und Freiberufler deren Standort des Unternehmens in Niedersachsen ist, werden in der Phase der Existenzsicherung, Wachstum und Stabilisierung innerhalb der Richtlinienlaufzeit mit einem Beratungskostenzuschuss zur Personalentwicklung gefördert. Dabei ist der Beratungskostenzuschuss nur für Unternehmen zulässig die sich in die KMU Defintion der EU einordnen lassen.

Ausgeschlossen von dem Beratungskostenzuschuss durch die NBank sind Freiberufler die als Existenzgründercoach, Unternehmensberater, Wirtschaftsberater, Steuerberater, Finanzdienstleister, Versicherungsvertreter und  -makler, Wirtschaftsprüfer oder Buchprüfer tätig sind oder es werden wollen.

Fördermittelhöhe Personalentwicklungsberatung NBank

Wie hoch ist die Förderung des Förderprogramm?

Es werden bis zu 50% der förderfähigen Beratungskosten übernommen mit einer unterschiedlichen Anzahl an Tagwerken. Der förderfähige Beratertagessatz kann bis zu 800,- Euro hoch sein, davon werden max. 400,- € übernommen.

Die Anzahl an Tagewerken ist je nach Standort des Unternehmens von mindestens 5 bzw. 7 Tagewerke bis max. 25 Tagewerke festgelegt. Das bedeutet einen Beratungskostenzuschuss für die Personalentwicklung von mindestens 2.000,- € bis zu maximal 10.000,- €.

Fördermittelvorraussetzungen Personalentwicklungsberatung NBank

Welche Vorrausetzungen müssen für den Erhalt des Fördermittel erfüllt sein?

  • Existenzgründung, Unternehmen, Freiberufler mit Standort des Unternehmens in Niedersachsen
  • Förderfähige Inhalte der Beratung in der Personalentwicklung gemäß Richtlinie
  • Personalentwicklungsberatung erst nach Antrag und Bewilligung beginnen
  • Durchführung der Personalentwicklungsberatung nur durch einen zugelassenen Berater der NBank – Beraterbörse
  • Eine Beratung aus den Beratungsfeldern der Beratungsrichtlinie 2009 (Außenwirtschaftsberatung, Beteiligungsberatung, Designberatung, Marketingberatung, Nachfolgeberatung und Personalentwicklungsberatung) kann  je Unternehmen einmal innerhalb von zwei Jahren gewährt werden.
  • Bericht zur Beratung der Personalentwicklung, Nachweise der Zahlung, Verwendungsnachweis, Orginalrechnung einreichen

Ablauf Fördermittel Antrag Personalentwicklungsberatung NBank

Wie läuft die Förderung für das Förderprogramm in der Praxis ab?

Die Personalentwicklungsberatung der NBank muss vor der Beratung beantragt werden. Dabei wird der Antrag für die Beratung der Personalentwicklung zusammen mit einer Beratervereinbarung (mit auflösender Bedingung) bei der NBank eingereicht. Nach der Zusage durch die NBank wird die Beratung in der Personalentwicklung durchgeführt.

Abschließend begleicht der Existenzgründer, Unternehmen, Freiberufler die Rechnung für die Beratung in der Personalentwicklung und reicht alle notwendigen Unterlagen – Beratungsbericht, Orginalrechnung, Zahlungsnachweis, Verwendungsnachweis ein.

Die NBank prüft nun alle Unterlagen und überweist nach Vorliegen aller Vorraussetzungen für die Förderung den Zuschuss zu den Beratungskosten in entsprechender Höhe.


Weiterführende Informationen zur Personalentwicklungsberatung als PDF finden Sie hier – Produktinformationen