Die beschlossenen Kürzungen für die Förderung der Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit I tritt zum 28.12.2011 in Kraft. Die Arbeitsagenturen entscheiden regional im Einzelfall welcher Existenzgründer gefördert wird und welcher nicht.
Eckpunkte der Kürzung des Gründungzuschuss
- Ermessensleistung statt Anspruch
- Dauer der Phase I – 6 statt 9 Monate (Zahlung Baustein I = ALG I + Baustein II – Sozialpauschale)
- Dauer der Phase II – 9 statt 6 Monate (Zahlung Baustein II – Sozialpauschale)
- 150 Tage Restanspruch auf ALG I als Anspruchsgrundlage
Die Gesetztesänderung tritt zum 28.12.2011 in Kraft – Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit im Orginal – Link