Designberatung NBank

Die Designberatung ist ein Förderprogramm der NBank in Niedersachsen das durch Fördermittel des Europäischen Sozialfonds, kurz ESF gefördert wird. Es soll dem Existenzgründer, Unternehmer und auch Freiberufler durch einen Beratungszuschuss helfen, eine zielorientierte Beratung im Bereich Design zu nutzen. Nachfolgend stelle ich Ihnen die wichtigsten Info´s zum Förderprogramm Designberatung vor.

Designberatung NBank gefördert

Ziel Designberatung NBank

Was ist das Ziel der NBank mit dem Fördermittel Designberatung ?

Die Beratung ist begleitende und/oder konzeptionelle Beratung zum Design von Produkten und Dienstleistungen angelegt. Sie soll helfen, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freiberufler zu verbessern.

  • Corporate Design zur (Weiter-) Entwicklung des Erscheinungsbildes eines Unternehmens,
  • Produkt- und Dienstleistungsdesign zur Entwicklung neuer und Optimierung vorhandener Produkte und Dienstleistungen,
  • Kommunikations- und Grafikdesign zur Gestaltung von visuellen Inhalten in verschiedenen Medien,
  • Innenarchitektur zur Planung und Gestaltung von Innenräumen des Unternehmens,
  • Architektur zur Planung und Gestaltung von Gebäuden des Unternehmens.

Fördermittelzielgruppe Designberatung NBank

Wer ist die Zielgruppe für das Fördermittel Designberatung NBank ?

Existenzgründer, Unternehmer und Freiberufler deren Standort des Unternehmens in Niedersachsen ist, werden mit einem Beratungskostenzuschuss zur Designberatung gefördert. Dabei ist der Beratungskostenzuschuss nur für Unternehmen zulässig die sich in die KMU Defintion der EU einordnen lassen.

Ausgeschlossen von dem Beratungskostenzuschuss durch die NBank sind Freiberufler die als Existenzgründercoach, Unternehmensberater, Wirtschaftsberater, Steuerberater, Finanzdienstleister, Versicherungsvertreter und  -makler, Wirtschaftsprüfer oder Buchprüfer tätig sind oder es werden wollen.

Fördermittelhöhe Designberatung NBank

Wie hoch ist die Förderung des Förderprogramm Designberatung NBank ?

Je nach Standort des Unternehmens werden 50% der förderfähigen Beratungskosten übernommen mit einer unterschiedlichen Anzahl an Tagwerken. Der förderfähige Beratertagessatz kann bis zu 800,- Euro hoch sein, davon werden max. 400,- € übernommen.

Die Anzahl an Tagewerken ist je nach Standort des Unternehmens von mindestens 5 bzw. 7 Tagewerke bis max. 25 Tagewerke festgelegt. Das bedeutet einen Beratungskostenzuschuss von mindestens 2.000,- Euro bis zu maximal 10.000,- Euro für die Beratung zum Design.

Fördermittelvorraussetzungen Designberatung NBank

Welche Vorrausetzungen müssen für den Erhalt des Fördermittel Beratungsprogramm Designberatung NBank erfüllt sein ?

  • Existenzgründung, Unternehmen, Freiberufler mit Standort des Unternehmens in Niedersachsen
  • Förderfähige Inhalte der Designberatung
  • Beratung erst nach Antrag und Bewilligung beginnen
  • Durchführung der Designberatung nur durch einen zugelassenen Berater der KfW – NBank – Beraterbörse
  • Eine Beratung aus den Beratungsfeldern der Beratungsrichtlinie 2009 (Außenwirtschaftsberatung, Beteiligungsberatung, Designberatung, Marketingberatung, Nachfolgeberatung und Personalentwicklungsberatung) kann  je Unternehmen einmal innerhalb von zwei Jahren gewährt werden.
  • Bericht zur Designberatung, Nachweise der Zahlung, Verwendungsnachweis, Orginalrechnung einreichen bei der NBank

Ablauf Fördermittel Antrag Designberatung NBank

Wie läuft die Förderung für das Förderprogramm Designberatung NBank in der Praxis ab ?

Die Designberatung der NBank muss vor der Beratung beantragt werden. Dabei wird der Antrag für die Beratung zusammen mit einer Beratervereinbarung (mit auflösender Bedingung) bei der NBank eingereicht. Nach der Zusage durch die NBank wird die Designberatung durchgeführt.

Abschließend begleicht der Existenzgründer, Unternehmen, Freiberufler die Rechnung für die Designberatung und reicht alle notwendigen Unterlagen – Beratungsbericht, Orginalrechnung, Zahlungsnachweis, Verwendungsnachweis bei der NBank ein.

Die NBank prüft nun alle Unterlagen und überweist nach Vorliegen aller Vorraussetzungen für die Förderung den Zuschuss zu den Beratungskosten in entsprechender Höhe.