Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) LGH in NRW
Das Beratungsprogramm Wirtschaft ist ein Förderprogramm der LGH in Nordrhein Westfalen das durch Fördermittel des Europäischen Sozialfonds, kurz ESF gefördert wird. Es soll dem potentiellen Existenzgründer durch einen Beratungszuschuss helfen, eine Existenzgründungsberatung vor der Gründung zu nutzen. Nachfolgend stelle ich Ihnen die wichtigsten Info´s zum Förderprogramm Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) LGH vor.

Ziel Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) LGH
Was ist das Ziel der LGHmit dem Fördermittel Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) LGH ?
Mit dem Beratungsprogramm Wirtschaft werden Existenzgründer in Nordrhein Westfalen in der Vorphase der Existenzgründung durch einen Beratungskostenzuschuss beim nachhaltigen Aufbau einer selbstständigen Existenz unterstützt. Gerade eine professionelle Beratung vor der Existenzgründung hilft dabei die Geschäftsidee intensiv zu prüfen und gemeinsam ein tragfähiges Geschäftskonzept in Form eines Businessplan zu erstellen. Die Vorgründungsberatung unterstützt potentielle Existenzgründer um sich mit allen Aspekten der Existenzgründung gezielt auseinanderzusetzen.
Fördermittelzielgruppe Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) LGH
Wer ist die Zielgruppe für das Fördermittel Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) ?
Gefördert werden natürliche Personen, die beabsichtigen, ein gewerbliches Unternehmen oder eine freiberufliche Tätigkeit als selbständige Vollexistenz in Nordrhein Westfalen zu gründen oder zu übernehmen oder sich an einem Unternehmen als tätiger Gesellschafter in der Regel mit mindestens 50 % des gezeichneten Kapitals zu beteiligen.Gefördert werden sowohl Existenzgründer im Handwerk und der Industrie, als auch die Angehörigen der freien Berufe (Freiberufler).
Fördermittelhöhe Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) LGH
Wie hoch ist die Förderung des Förderprogramm Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) ?
Die Höhe der Förderung des Förderprogramm Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) ist abhängig von der Art der Existenzgründung und der persönlichen Situation des potentiellen Existenzgründer
- eine Neugründungen wird mit bis zu 4 Beratungstagen gefördert
- eine Übernahme wird mit bis zu 6 Beratungstagen gefördert
- 50% – 80 % des Beratertagessatzes werden mit bis zu max. 400,- € je Beratertag gefördert
- insgesamt maximal 2.400,- € als Beratungskostenzuschuss je Existenzgründer einmal innerhalb von 5 Jahren
Fördermittelvorraussetzungen Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) LGH
Welche Vorrausetzungen müssen für den Erhalt des Fördermittel Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) erfüllt sein ?
- Existenzgründung und Standort des Unternehmens in Nordrhein Westfalen durch eine natürliche Person
- Förderfähige Inhalte der Vorgründungsberatung
- Kontaktgespräch mit einem Regionalpartner der LGH – z.B. HWK oder IHK – mit einem positivem Votum des Regionalpartner für den Existenzgründer
- Vorgründungsberatung erst nach Antrag und Bewilligung beginnen
- Vertrag über die Vorgründungsberatung – zwischen Existenzgründer und dem Gründungsberater - darf erst nach der Bewilligung durch die LGH geschlossen werden
- Durchführung der Vorgründungsberatung nur durch einen zugelassenen Berater des LGH Gründerberater Netzwerks
- Vorgründungsberatung nur vor der Existenzgründung
- Abschluss des Vorgründungsberatung vor der Existenzgründung
- Bericht über die Vorgründungsberatung, Nachweise der Zahlung, Verwendungsnachweis, Orginalrechnung einreichen bei der LGH
Ablauf Fördermittel Antrag Beratungsprogramm der Wirtschaft (BPW) LGH
Wie läuft die Förderung für das Förderprogramm Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) der LGH in der Praxis ab ?
Die Vorgründungsberatung muss vor der Existenzgründungsberatung beantragt werden. Dabei kann der Antrag für das Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) direkt beim Regionalpartner zusammen mit dem Existenzgründer und Gründungsberater erstellt werden. Nach der Zusage durch die LGH und dem Abschluss eines Beratungsvertrages wird die Vorgründungsberatung durchgeführt. Die Vorgründungsberatung soll im Regelfall bis vor der Gründung abgeschlossen sein und darf nur in begründeten Fällen über den Zeitpunkt der Existenzgründung durchgeführt werden.
Abschließend begleicht der Existenzgründer die Rechnung des Gründungsberaters und reicht alle notwendigen Unterlagen – Bericht Vorgründungsberatung, Orginalrechnung, Zahlungsnachweis, Verwendungsnachweis bei der LGH ein.
Die LGH prüft nun alle Unterlagen und überweist nach Vorliegen aller Vorraussetzungen für die Förderung den Zuschuss zu den Beratungskosten in entsprechender Höhe an den Existenzgründer.