MikroSTARTer Niedersachsen der NBank

Der MikroSTARTer Niedersachsen ist ein Förderprogramm der NBank das Existenzgründern, jungen Unternehmern und auch Freiberuflern durch einen zinsgünstigen Gründerkredit helfen soll. Nachfolgend stelle ich Ihnen die wichtigsten Info´s zum Förderprogramm MikroSTARTer der NBank vor.

Änderungshinweis:

Für das Förderprogramm MikroSTARTer Niedersachsen, gilt seit dem 1. Mai 2014 ein maximaler Darlehensbetrag von 25.000 Euro. Durch die Reduzierung (um 5.000 €) des Förderbetrags entfällt künftig die Anwendung des Vergaberechts im Rahmen dieses Programms. Hierdurch ergeben sich bei der Auftragsvergabe und beim Verwendungsnachweis wesentliche Erleichterungen für die Antragsteller, ohne dass es zu Einschränkungen in der Zielerreichung der Förderung kommt.

MikroSTARTer-Niedersachsen

Ziel MikroSTARTer Niedersachsen

Was ist das Ziel der NBank mit dem Förderprogramm MikroSTARTer Niedersachsen ?

Der Gründerkredit soll der Existenzsicherung, bei jungen Unternehmen, insbesondere von Kleinstgründerinnen und Kleinstgründern der sowie Schaffung, Erhalt und Sicherung dauerhafter Arbeits- und Ausbildungsplätze dienen. Insbesondere durch Unterstützung von Gründungen und Unternehmensnachfolgen, im sogenannten Konvergenzgebiet in Niedersachsen.

Das Konvergenzgebiet sind die Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Heidekreis, Stade, Uelzen und Verden.

Fördermittelzielgruppe MikroSTARTer Niedersachsen

Wer ist die Zielgruppe für das Förderprogramm MikroSTARTer ?

  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen (Existenzgründer, Unternehmer und Freiberufler), die eine Voll- oder Teilzeitgründung eines Unternehmens oder eine Unternehmensnachfolge mit Betriebsstätte im Konvergenzgebiet planen.
  • Das Unternehmen Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Zielgebiet Konvergenz Niedersachsen, die sich in den ersten 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit befinden.

Fördermittelhöhe MikroSTARTer Niedersachsen

Wie hoch ist die Förderung und was kann gefördert werden mit dem Gründerkredit MikroSTARTer ?

Finanziert werden können Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Gründung oder Erweiterung bzw. Wachstum des Unternehmens stehen. Hierzu zählen z. B. Investitionen, Betriebsmittel, Aus- und Weiterbildungskosten sowie Personalkosten.

  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
  • Kreditkonditionen: Betrag 5.000 Euro bis max. 25.000 Euro
  • Laufzeit: 1 Jahr bis max. 5 Jahre
  • Nominalzinssatz: 2 % p.a. fest für die Laufzeit
  • Rückzahlung: endfällig oder in Raten bei 6 tilgungsfreien Monaten

Fördermittelvoraussetzungen MikroSTARTer Niedersachsen

Welche Vorrausetzungen müssen für den Erhalt des Gründerkredit MikroSTARTer erfüllt sein ?

  • Voraussetzung ist eine vor Antragstellung erhaltene Erstberatung sowie die Vorlage einer befürwortenden Stellungnahme einer fachkundigen Institution .
  • Existenzgründung, Unternehmen, Freiberufler mit Standort des Unternehmens in Niedersachsen
  • Förderfähige Kosten gemäß Merkblatt (unter Downloadlinks zu finden)

Ablauf Fördermittel Antrag

Wie läuft die Förderung für den Gründerkredit MikroSTARTer der NBank in der Praxis ab ?

Der Unternehmensgründer plant und kalkuliert seinen finanziellen Bedarf. Danach füllt und erstellt er die notwendigen Dokumente (die online abrufbar sind) wie z.B. die Selbstauskunft und die geforderten Dokumente

  • Businessplan bei Existenzgründern innerhalb des ersten Jahres bzw. Vorhabenbeschreibung bei bestehenden Unternehmen,
  • Rentabilitätsvorschau für 3 Jahre,
  • Investitions- und Finanzierungsplan,
  • Lebenslauf – bei einer branchenfremdem Gründung bitte den Businessplan um eine Beschreibung der Unternehmerpersönlichkeit ergänzen)

Nach dem Erstgespräch erfolgt bei einer positiven Stellungnahme die Antragstellung direkt bei der NBank. Nach Prüfung der Fördervoraussetzungen weist die NBank den Gründerkredit zu.

Downloadlinks MikroSTARTer

Wichtige Downloadlinks (Stand 26.10.2016) für das Förderprogramm MikroSTARTer Niedersachsen:

  • Übersicht Fachkundige Stellen – hier
    Zusätzlich dienen als fachkundige Stelle auch die NBank-Beratungsstellen Lüneburg und Oldenburg
  • Merkblatt zu den förderfähigen Kosten – hier
  • Programmbeschreibung incl. aller Downloadlinks – hier