Hinweis: Das Gründungscoaching Niedersachsen wurde ersatzlos gestrichen  (Stand: 2015) – für Gründer aus einer Beschäftigung und ohne Förderung der Bundesagentur für Arbeit existiert keine Vorgründungsberatung durch das Land Niedersachsen mehr.

Das Gründungscoaching Niedersachsen ist ein Förderprogramm der NBank das durch Fördermittel des Europäischen Sozialfonds, kurz ESF gefördert wird. Es soll dem potentiellen Existenzgründer durch einen Beratungszuschuss helfen, eine Existenzgründungsberatung vor der Gründung zu nutzen. Nachfolgend stelle ich Ihnen die wichtigsten Info´s zum Förderprogramm für Gründer in Niedersachsen vor.

Gründungscoaching Niedersachsen NBank vor der Existenzgründung

Ziel Gründungscoaching Niedersachsen NBank

Was ist das Ziel?

Existenzgründer und Existenzgründerinnen die im Bundesland Niedersachsen eine Existenzgründung planen, werden durch eine Beratung zu Fragen der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens  auf dem Weg in die Selbstständigkeit unterstützt. Durch die Vorgründungsberatung wird eine nachhaltige und tragfähige Existenzgründung planbar.

Fördermittelzielgruppe Gründungscoaching Niedersachsen NBank

Wer ist die Zielgruppe?

Natürliche Personen, die die Gründung eines Unternehmens, eine freiberufliche Existenz, die Übernahme oder Nachfolge eines bestehenden Unternehmens oder die aktive Beteiligung an einem Unternehmen mit einem Standort in Niedersachsen planen.

Fördermittelhöhe Gründungscoaching Niedersachsen NBank

Wie hoch ist die Förderung?

Je nach Standort der Existenzgründung und dem Existenzgründer werden zwischen 50% und 80%  der förderfähigen Beratungskosten übernommen. Der Beratertagessatz darf max. 800,- Euro hoch sein, davon werden max. 400,- € übernommen und  bis zu maximal 12.000,- € als Bemessungsgrenze je Existenzgründer sind insgesamt förderfähig.

Fördermittelvorraussetzungen Gründungscoaching Niedersachsen NBank

Welche Vorrausetzungen müssen für den Erhalt erfüllt sein?

  • Existenzgründung und Standort des Unternehmens in Niedersachsen durch eine natürliche Person
  • Förderfähige Inhalte des Coaching
  • Gründungscoaching erst nach Antrag und Bewilligung beginnen
  • Durchführung des Coaching nur durch einen zugelassenen Berater der KfW – NBank – Beraterbörse
  • Gründungscoaching nur vor der Existenzgründung
  • Abschluss des Coaching vor der Existenzgründung
  • Coachingbericht, Nachweise der Zahlung, Verwendungsnachweis, Orginalrechnung einreichen bei der NBank

Ablauf Fördermittel Antrag Gründungscoaching Niedersachsen NBank

Wie läuft die Förderung für das Förderprogramm Gründungscoaching Niedersachsen der NBank in der Praxis ab ?

Das Gründungscoaching muss vor der Existenzgründungsberatung beantragt werden. Dabei wird der Antrag für das Coaching zusammen mit einer Beratervereinbarung (mit auflösender Bedingung) bei der NBank eingereicht. Nach der Zusage durch die NBank wird das Coaching durchgeführt. Das Coaching soll im Regelfall bis vor der Gründung abgeschlossen sein und darf nur in begründeten Fällen über den Zeitpunkt der Existenzgründung durchgeführt werden.

Abschließend begleicht der Gründer die Rechnung des Gründungsberaters und reicht alle notwendigen Unterlagen – Coachingbericht, Orginalrechnung, Zahlungsnachweis, Verwendungsnachweis bei der NBank ein.

Die NBank prüft nun alle Unterlagen und überweist nach Vorliegen aller Vorraussetzungen für die Förderung den Zuschuss zu den Beratungskosten in entsprechender Höhe.

Weitere Informationen zum Download finden Sie hier – Richtlinie