Beteiligungsberatung NBank

Die Beteiligungsberatung ist ein Förderprogramm der NBank in Niedersachsen das durch Fördermittel des Europäischen Sozialfonds, kurz ESF gefördert wird. Es soll dem Existenzgründer, Unternehmer und auch Freiberufler durch einen Beratungszuschuss helfen, eine zielorientierte Beratung zu einer Beteiligung zu nutzen. Nachfolgend stelle ich Ihnen die wichtigsten Info´s zum Förderprogramm Beteiligungsberatung der NBank vor.

Beteiligungsberatung NBank Förderbank Niedersachsen

Ziel Beteiligungsberatung NBank

Was ist das Ziel der NBank mit dem Fördermittel Beteiligungsberatung ?

Die Beratung zur Aufnahme von Beteiligungskapital soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Freiberufler helfen, durch Wachstum bedingte Finanzierungs- oder Eigenkapitallücken zu schließen, die Gründung oder auch die Unternehmensnachfolge zu finanzieren und damit die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern.

Deutschland hat ca. 120.000 Unternehmensnachfolgen in den nächsten 5 Jahren. Dort entstehen sowohl für die Erben als auch für externe Nachfolger – Gründer, zahlreiche Möglichkeiten funktionierende Unternehmen zu übernehmen. Beteiligungskapital kann dabei helfen Lücken der Finanzierung in der Übernahme oder Nachfolge zu schliessen, ohne das dass Unternehmen und seine Mitarbeiter Nachteile dadurch haben.

Fördermittelzielgruppe Beteiligungsberatung NBank

Wer ist die Zielgruppe für das Fördermittel Beteiligungsberatung NBank ?

Existenzgründer, Unternehmer und Freiberufler deren Standort des Unternehmens in Niedersachsen ist, werden in der Phase in der Phase des Unternehmenswachstums, der Bestandssicherung oder der Unternehmensnachfolge mit einem Beratungskostenzuschuss zur Beteiligungsberatung gefördert. Dabei ist der Beratungskostenzuschuss nur für Unternehmen zulässig die sich in die KMU Defintion der EU einordnen lassen.

Ausgeschlossen von dem Beratungskostenzuschuss durch die NBank sind Freiberufler die als Existenzgründercoach, Unternehmensberater, Wirtschaftsberater, Steuerberater, Finanzdienstleister, Versicherungsvertreter und  -makler, Wirtschaftsprüfer oder Buchprüfer tätig sind oder es werden wollen.

Fördermittelhöhe Beteiligungsberatung NBank

Wie hoch ist die Förderung des Förderprogramm Beteiligungsberatung ?

Je nach Standort des Unternehmens werden 50% der förderfähigen Beratungskosten übernommen mit einer unterschiedlichen Anzahl an Tagwerken. Der förderfähige Beratertagessatz kann bis zu 800,- Euro hoch sein, davon werden max. 400,- € übernommen.

Die Anzahl an Tagewerken ist je nach Standort des Unternehmens von mindestens 5 bzw. 7 Tagewerke bis 25 bzw. 15 Tagewerke festgelegt. Das bedeutet einen Beratungskostenzuschuss von mindestens 2.000,- Euro bis zu maximal 10.000,- Euro für die Beratung zu einer Beteiligung.

Fördermittelvorraussetzungen Beteiligungsberatung NBank

Welche Vorrausetzungen müssen für den Erhalt des Fördermittel  Beteiligungsberatung erfüllt sein ?

  • Existenzgründung, Unternehmen, Freiberufler mit Standort des Unternehmens in Niedersachsen
  • Förderfähige Inhalte der Beratung zur Aufnahme von Beteiligungskapital
  • Beratung zur Beteiligung erst nach Antrag und Bewilligung beginnen
  • Durchführung der Beteiligungsberatung nur durch einen zugelassenen Berater der KfW – NBank – Beraterbörse
  • Eine Beratung aus den Beratungsfeldern der Beratungsrichtlinie 2009 (Außenwirtschaftsberatung, Beteiligungsberatung, Designberatung, Marketingberatung, Nachfolgeberatung und Personalentwicklungsberatung) kann  je Unternehmen einmal innerhalb von zwei Jahren gewährt werden.
  • Beratungsbericht zur Aufnahme einer Beteiligung, Nachweise der Zahlung, Verwendungsnachweis, Orginalrechnung einreichen bei der NBank

Ablauf Fördermittel Antrag

Wie läuft die Förderung für das Förderprogramm  Beteiligungsberatung der NBank in der Praxis ab ?

Die Beratung zur Aufnahme einer Beteiligung muss vor der Beratung beantragt werden. Dabei wird der Antrag für die Beteiligungsberatung zusammen mit einer Beratervereinbarung (mit auflösender Bedingung) bei der NBank eingereicht. Nach der Zusage wird die Beratung durchgeführt.

Abschließend begleicht der Existenzgründer, Unternehmen, Freiberufler die Rechnung für die Beteiligungsberatung und reicht alle notwendigen Unterlagen – Bericht zur Beratung, Orginalrechnung, Zahlungsnachweis, Verwendungsnachweis bei der NBank ein.

Die NBank prüft nun alle Unterlagen und überweist nach Vorliegen aller Vorraussetzungen für die Förderung den Zuschuss zu den Kosten der Beratung in entsprechender Höhe.